Hansa: Oberverwaltungsgericht lehnt Beschwerde ab

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat am Montag per Beschluss, die Beschwerde des FC St. Pauli gegen die Unterlassungsverfügung der Hamburger Polizei zurückgewiesen.

„Sowohl der FC St. Pauli als auch wir haben versucht durch alternative Lösungsvorschläge die Hamburger Polizei umzustimmen. Dies ist uns bedauerlicherweise nicht gelungen.
Wir empfinden die getroffene Maßnahme als nicht zielführend“, erklärt Bernd Hofmann, Vorstandsvorsitzender des FC Hansa Rostock.

Dem FC St. Pauli wurde per Untersagungsverfügung der Hamburger Polizei verboten dem F.C. Hansa Rostock das Kartenkontingent für Gästefans von etwa 2.500 Tickets für das Zweitligaspiel am 22. April 2012 zur Verfügung zu stellen. Dagegen war der FC St. Pauli, inzwischen schon in der zweiten Instanz, gerichtlich vorgegangen.

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