Schon wieder Ärger mit den „Fans“…
Der FC Hansa Rostock wurde vom DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Das Sportgericht ahndete damit das Abbrennen von Pyrotechnik im Rostocker Fanblock vor Beginn der Drittliga-Partie beim SV Darmstadt 98 am 26. August 2012.
In dem Sportgerichtsurteil wurde darauf abgestellt, dass vor Spielbeginn zahlreiche Bengalische Feuer gezündet worden sind. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, dass dabei einige dieser Bengalischen Feuer in den Innenraum sowie in Richtung der vor dem Block im Innenraum postierten Ordner geworfen wurden.
Dem ursprünglichen Antrag des Kontrollausschusses hatte Hansa Rostock nicht zugestimmt und angesichts der umfangreichen präventiven Arbeit des Vereins eine Reduzierung der Geldstrafe beantragt. Daraufhin berücksichtigte das Sportgericht zu Gunsten von Hansa, dass der Verein die Vorfälle bedauert und sich ausdrücklich vom Einsatz von Pyrotechnik distanziert.
Ferner erkennt der DFB auch an, dass der Verein bereits umfangreiche Investitionen finanzieller und personeller Art für die Präventivarbeit erbringt.
Bedingt durch das Eintreten der Rechtskraft dieser Entscheidung, stellt das Sportgericht mit Zustimmung des Kontrollausschusses die auch anderen Verfahren gegen den FC Hansa Rostock ein.
Der FC Hansa Rostock hat diesem Urteil zugestimmt.