Ausgerechnet in der Krise trifft es den FC Hansa hart: Nachdem sich der Bundesfinanzhof den Finanzrichtern in Mecklenburg-Vorpommern anschloss und damit die Revision des Clubs zurückwies, greift nun auch eine Auflage der DFL.
VERBOT VON SPIELERTRANSFERS BIS ZUR STEUERNACHZAHLUNG!
4,5 Millionen Euro plus Zinsen müssen die Rostocker blechen. Heißt im Klartext: Die Hanseaten bekommen (vorerst) keinen neuen Stürmer, nach dem sich die Rostocker um Trainer Wolfgang Wolf schon länger umsehen. Und zwar so lange, bis Hansa seine Zahlungsfähigkeit für die Steuerschulden nachweisen kann.
Worum ging es bei dem Rechtsstreit?
Vor Gericht stritten sich der Club und das Finanzamt, ob Hansa zwischen 1999 und 2001 Zahlungen für Transferentschädigungen, Provisionen an Spielervermittler und Ausbildungsentschädigungen für Amateure, die zu Hansa wechselten, als Betriebsausgaben behandeln durfte – oder ob diese besser über die Vertragslaufzeit abzuschreiben wären. Daraus entstanden die 4,5 Millionen Euro Steuernachzahlungen. Vorsorglich bildete Hansa im letzten Jahresabschluss schon einmal Rückstellungen in Höhe von 4,43 Millionen Euro.
Hansa-Boss Bernd Hofmann zeigt Unverständnis. „Es ist bedauerlich, dass das höchste Finanzgericht in seinem Urteil nicht die veränderten Bedingungen im Lizenzfußball nach der sogenannten Bosman-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt hat“, sagt der Vorstandsvorsitzende. „Wir sind seit längerem in Gesprächen mit den beteiligten Parteien und sind zuversichtlich, dass wir die entsprechenden Vereinbarungen in der nächsten Woche treffen, um die Zahlungsfähigkeit des Vereins bis zum 30. Juni zu erhalten und somit die Auflage der DFL zu erfüllen.“