Klage gegen Bachmann abgewiesen

STADTMITTE. Das Landgericht weist Unterlassungsklage der Hansestadt Rostock gegen die Fraktionsvorsitzende Dr. Sybille Bachmann ab. Die Klage ist unbegründet.

Die neunte Zivilkammer des Landgerichts Rostock hat mit dem heutigen Urteil die Unterlassungsklage der Hansestadt Rostock gegen die Fraktionsvorsitzende des Rostocker Bundes, Frau Dr. Sybille Bachmann, als unbegründet abgewiesen.

Die Kommunalpolitikerin hatte in einem Onlineportal geschrieben: »Die erneute augenscheinliche Verquickung von Politik und Milieu ist entweder unfassbar oder doch stadttypisch.« An anderer Stelle: »Der weitgehende Ausschluss von Presse ist nicht hinnehmbar.« In dem Beitrag ging es um eine Veranstaltung zur Hanse Sail, zu welcher angeblich der Zugang für Medienvertreter beschränkt gewesen sein soll, sowie um die Behauptung in einem älteren Beitrag, die Hansestadt sei mit dem Rotlichtmilieu verquickt.

Die Hansestadt Rostock sah als Klägerin in den Äußerungen unwahre ehrverletzende Tatsachenbehauptungen und hat von der Beklagten deren Unterlassung verlangt. Richter Stefan Wenzel: »Das Gericht ist dem nicht gefolgt und hat die Unterlassungsklage abgewiesen, weil es sich bei den streitigen Äußerungen vorrangig um grundrechtlich geschützte Meinungsäußerungen beziehungsweise Werturteile gehandelt hat.«

Wenzel ging außerdem genauer auf die Aussagen Bachmanns ein: »Beide Äußerungen können nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden, sondern sind zusammen mit dem Hauptartikel zu sehen.« Die erste Äußerung (»unfassbar oder doch stadttypisch«) sei ein reines Werturteil, die zweite Äußerung vermenge eine (fremde) Tatsachenbehauptung mit einem eigenen im Vordergrund stehenden Werturteil.

Laut Meinung des Landgerichts, sei Bachmann nicht verpflichtet gewesen, den Wahrheitsgehalt des Hauptberichtes durch eigene Recherchen zu überprüfen und der Kommentar sei insgesamt eher sachlich gewesen. Auf den tatsächlichen Wahrheitsgehalt der von Bachmann kommentierten Tatsachenbehauptungen kam es für das Gericht dagegen nicht an.

Sybille Bachmann sagte nach dem Urteil: »Politische Auseinandersetzungen gehören nicht vor Gericht.« Sie erklärte, dass sie in dem Prozess eine Gefahr für die Meinungsfreiheit sehe.

Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos): »Verunglimpfenden Äußerungen über Rostock wird die Hansestadt auch künftig offensiv  entgegentreten.« Dass die Hansestadt nach Auffassung des Gerichts derartige Äußerungen hinnehmen müsse, sei nur schwer nachvollziehbar. »Mit solchen Äußerungen wird dem Ruf der Stadt in der Öffentlichkeit Schaden zufügt.«

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