HAMBURG/ROSTOCK. Laut dem Onlineportal der Zeitung »Zeit« fielen »reihenweise« Doktoranden der Universität Rostock im Fach Betriebswirtschaftslehre durch, nachdem ihr Doktorvater ›krank‹ wurde. Dafür soll die mangelnde Betreuung der Doktoranden verantwortlich sein.
Bereits am 18.02. dieses Jahres berichtet die »Zeit« über einen Vorfall im Jahre 2008 an der Universität Rostock. Demzufolge sei ein Professor der Betriebswirtschaftslehre auf unbestimmte Zeit erkrankt, was für seine Doktoranden die Notwendigkeit eines Ersatzprüfer hervorbrachte. Laut dem Autor des Artikels, Hermann Horstkotte, »teilte ihnen der Fachbereichsrat mit: Wer im nächsten halben Jahr seine Arbeit einreicht, dem stellt die Uni von sich aus Ersatzprüfer. Wer später kommt, muss sich dann selber einen neuen Doktorvater suchen.«
Dem widerspricht gegenüber dem ROSTOCKER JOURNAL Dr. Ulrich Vetter, Sprecher der Universität Rostock. Ihm zufolge wurde den Doktoranden durch das Institut freigestellt, sich entweder weiter durch einen anderen Wissenschaftler am Institut für Wirtschaftswissenschaften in Rostock betreuen zu lassen oder die Arbeit gleich einzureichen. Sechs Doktoranden wählten die sofortige Einreichung ihrer Arbeit, andere konnten problemlos auf einen neuen Betreuer zurückgreifen. Inzwischen hätten einige von ihnen bereits promoviert, bei anderen laufe das Verfahren noch.
In dem Artikel ist des Weiteren davon zu lesen, dass die sechs Personen, die auch bei einem Versuch ihre Promotion nachträglich vor dem Verwaltungsgericht Schwerin einzuklagen gescheitert sind, von Prüfern bewertet wurden, die vorher nicht die Entstehung der Arbeit begleitet hatten. Dr. Vetter bemerkte dazu: »Wenn, wie in diesen sechs Fällen, kein Ersatzbetreuer gewünscht wurde, konnten auch keine Gespräche geführt werden.« Dies sei jedoch nicht die Schuld der Universität, die ja Betreuer angeboten habe. Unklar ist indes, wie gut die sechs Doktoranden wirklich über die Konsequenzen ihrer Entscheidung aufgeklärt wurden.
Dr. Vetter jedenfalls hält fest: »Die Universität Rostock hat in den sechs Promotionsverfahren an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, die 2008 wegen inhaltlicher Mängel nicht erfolgreich beendet werden konnten, entsprechend der Promotionsordnung gehandelt und zu keinem Zeitpunkt ihre Betreuungspflichten verletzt.«
Laut einem in der »Zeit« zitierten Rechtsprofessor hätte die Universität die Pflicht gehabt, vorweg die Arbeiten zu prüfen, ob eine Einreichung empfehlenswert sei. Das ist in diesem Fall unterblieben. Dennoch entschied das Schweriner Verwaltungsgericht zu Gunsten der Universität Rostock gegen die sechs Doktoranden. Denn laut Vetter ist die »Möglichkeit einer Überarbeitung einer Dissertation nach Eröffnung des Promotionsverfahrens ausgeschlossen.« Eine ›Promotion light‹ gäbe es auch unter widrigen Umständen an der Universität Rostock nicht.