WARNEMÜNDE. Endgültiges Todesurteil für die Kopflinden-Allee in Warnemünde? Heute beschloss die Bürgerschaft mehrheitlich, das Bürgerbegehren der Grünen abzulehnen. Mehr als 9.000 Rostocker stimmten für den Erhalt der Bäume, die durch Sanierungsarbeiten wegfallen sollen.
Alle in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen, außer Grüne und Linke, stimmten heute gegen das Bürgerbegehren. Damit ist die Entscheidung vom Tisch. Die 67 Kopflinden in Warnemünde werden bei den Sanierungsarbeiten der Straße weichen müssen.
Vorausgegangen war eine Entscheidung der Bürgerschaft und des Warnemünder Ortsbeirates, die Kopflinden zu fällen und durch junge Bäume zu ersetzen. Doch die Grünen wollten sich nicht mit dieser Entscheidung abfinden, sammelten insgesamt 9.569 Unterschriften, davon laut Prüfung 8.134 wahlberechtigte und vollständige Unterschriften.
Die Bürgerschaft sollte entscheiden, ob sie sich dem Bürgerbegehren anschließt. Doch die Unterschriftenliste wurde nicht anerkannt. Grund: Zwar wurde die Mindestgrenze von 4.000 Unterschriften erreicht. Doch der Streit um den vorgeschrieben Kostendeckungsvorschlag ließ die Stadtparlamentarier gegen den Vorschlag stimmen. Das Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt.
Mit solch einem Begehren könnten Bürger laut Artikel 20 der Kommunalverfassung einen (kostspieligen) Bürgerentscheid beantragen. Grünen-Geschäftsführer Johannes Saalfeld erklärt: »Der Bürgerentscheid wäre jedoch nur erfolgreich, wenn mindestens 25 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung dem Erhalt der Kopflinden zustimmen würden.«
Saalfeld nach der Entscheidung: »Wir prüfen jetzt unsere juristischen Möglichkeiten.« Sollte ein Gericht feststellen, dass der Kostendeckungsbeitrag doch stimmt und das Bürgerbegehren zulässig ist, wird inhaltlich debattiert. Stimmt die Bürgerschaft zu, werden die Kopflinden erhalten. Lehnt sie das dann immer noch ab, muss ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.