Im Prozess gegen die Bürgerschaftsabgeordnete Sybille Bachmann (50, Rostocker Bund) kam es am Freitag vor dem Landgericht zu keinem Urteil.
Bachmann behauptete öffentlich, die augenscheinliche Verquickung von Politik und Milieu in Rostock sei entweder unfassbar oder doch stadttypisch und die Presse wäre von der Festveranstaltung anlässlich der 20. Rostocker Hanse Sail 2010 am 7. Juli weitgehend ausgeschlossen gewesen.
Das sagt sie am 8. August auf dem Onlinenachrichtenportal ›MVregio‹. Die Hansestadt fordert eine Unterlassung bei einer Androhung von 250.000 Euro Strafe oder sechs Monaten Ordnungshaft.
»Völlig überzogen«, meint Bachmann. Doch im Prozess geht es weniger darum, ob die Behauptungen der Bürgermeister-Kritikerin nun wahr sind oder nicht, sondern ob es sich dabei um Meinung oder eine Tatsachenbehauptung handelt.
Der Richter empfahl Rostocks Anwalt Wulf Thiel, die Klage zurückzuziehen. »Das Gericht, also ich, hat die Absicht, das als Meinung zu werten.« Thiel besteht auf seine Klage – und Bachmann auf ihrem Antrag, die Klage abzuweisen.
Am 24. Januar wird der Prozess fortgesetzt und wahrscheinlich ein Urteil gefällt.