Online-Detektiv-Spiel zum Fall Backhaus: Der Minister, der Rentner und der Gendarm

Erinnern Sie sich sich noch an unsere Lieblingsspiele in der Kindheit? „Mutter, Vater, Kind“, „Cowboy und Indianer“ oder „Räuber und Gendarm“?

Wir spielen heute mal letzteres, zumindest teilweise. Denn, wir haben keinen Räuber, dafür ist aber die „Spürnase“ eines Gendarmen gefragt. IHRE Spürnase! Nennen wir unser Spiel einfach: „Der Minister, der Rentner und der Gendarm“. SIE sind der Gendarm!

Von OLIVER DÖHRING

Vorab zu den Spielregeln: Wir bleiben fair! Weder der Minister, noch der Rentner sind vorverurteilt. Beide sind unbescholten. Der Minister ist auch nur ein Mensch, in diesem Fall ein Familienvater auf Familienausflug. Und unser Rentner ist, obwohl älter, in keinster Weise beeinträchtigt: Er ist weder senil noch hat er eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung. Nein, er ist rüstig und absolut in der Lage, ein Fahrzeug bedenkenlos zu führen.

Die Szenerie: Begleitet wird der Familienvater Backhaus von seiner Frau und seinem einjährigen Sohn. Unser Rentner wird begleitet von einer Frau, über die nur bekannt ist, dass es seine Bekannte, oder Partnerin, oder Vermieterin oder alles in „Personalunion“ ist. Hier gingen die Informationen der letzten Tage auseinander, doch auch das soll uns „zunächst“ nicht interessieren.

Familie Backhaus fährt in Kolonne Rad (Vater mit Kinderanhänger), das Rentnerpärchen fährt ein Mercedes Cabrio S-Klasse – Verdeck offen, es ist Sommer!

Beide kommen sich nun zwischen Admannshagen und Elmenhorst, fast schon in Elmenhorst entgegen. Die asphaltierte Straße ist an der „Stelle der Begegnung“ haargenau drei Meter breit. Das wissen wir, wir waren vor Ort. Nach rechts und links kann man maximal ein bis eineinhalb Meter auf Sand/Schotter oder Rasen ausweichen, dass allerdings nicht immer gefahrlos. Es gibt eine Fahrbahnkante, mal höher, mal weniger hoch.

Das Aufeinandertreffen

Die Straße selbst ist zwischen 2,90 und drei Metern breit. An der „Stelle der Begegnung“ ist die Straße genau drei Meter breit. Auf der Fahrseite unserer Radfahrer ist die Rasenfläche. Bildlich gesprochen kommen uns die Radfahrer also entgegen.

Der Weg in Elmenhorst, auf dem Familie Backhaus auf den Rentner Seibel traf. Foto: KRISTIN FALKENBERG

Der Weg in Elmenhorst, auf dem Familie Backhaus auf den Rentner Seibel traf. Hier ist die Straße 2,90 Meter brei, an der Unfallstelle drei Meter. Foto: KRISTIN FALKENBERG

Zücken wir als Gendarm den Zollstock und rechnen: Ein Mercedes S-Klasse Cabrio hat eine durchschnittliche Breite von 2,12 Metern (ausgeklappte Außenspiegel, Maßangabe des Herstellers). Da wir nicht annehmen, dass der Rentner mit eingeklappten Außenspiegeln gefahren ist, ist das also ein unstrittiger Wert. Von diesen 2,12 müssen wir aber ungefähr 15 cm abziehen. Der rechte Außenspiegel (aus Fahrersicht) spielt keine Rolle, der darf auf den Seitenstreifen ragen.

Der „Familie zu Rad“ blieben also 103 Zentimeter Straße, ohne (!) irgendeinen Sicherheitsabstand zu berücksichtigen. Der Kinderanhänger misst an der breitesten Stelle 85 Zentimeter. Zwischen den Radlern und Auto waren also exakt 18 Zentimeter – die Geschwindigkeit beim Passsieren lag bei mindestens 40 bis 50 Kilometern pro Stunde.

Der Weg in Elmenhorst, auf dem Familie Backhaus auf den Rentner Seibel traf. Foto: KRISTIN FALKENBERG

Die blaue Linie zeigt an, wie viel Breite das Fahrrad-Gespann in Anspruch nahm. Foto: KRISTIN FALKENBERG

1. Frage: Sind die max. 18 Zentimeter situationsbedingt ein sicherer Abstand? Oder ist es eher ein gefährlich geringer Abstand?

Sie können sich sicher Vorstellen, dass die Paragragrafen der Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits hier eine deutliche Sprache sprechen.

Gänzlich ins Reich der Fabeln gehört die Aussage von Herrn Dr. Diestel, dass der Radfahrer Backhaus („als bedeutender Mann, im Bewusstsein seiner eigenen Bedeutung“) mitten auf der Straße gefahren sei. Wäre es so, Backhaus und seine Familie wäre mindestens schwerverletzt worden, oder der Autofahrer wäre von der Fahrbahn abgekommen und vermutlich ebenfalls verletzt. Nach übereinstimmenden Aussagen hat jedoch keiner der beiden die Straße verlassen.

Der Weg in Elmenhorst, auf dem Familie Backhaus auf den Rentner Seibel traf. Foto: KRISTIN FALKENBERG

Ein Auto fährt auf dem kleinen Weg in Elmenhorst. Viel Platz für entgegenkommende Fahrzeuge bleibt nicht mehr. Foto: KRISTIN FALKENBERG

2. Frage: Wie verhalten Sie sich als normaler Autofahrer wenn Ihnen eine Familie auf dem Rad entgegen kommt? Verändern Sie Ihre Fahrweise? Wenn ja, wie?

3. Frage: Wie verhalten Sie sich als Radfahrer, wenn Ihnen ein Auto entgegen kommt? Verändern Sie Ihre Fahrweise? Würden Sie mit Kinderwagen auf den Rasen ausweichen?

Auch hier spricht die StVO eine deutliche Sprache. Der Schutz des schwächeren Verkehrsteilnehmers geht vor.

4. Frage: Wer ist in diesem Fall der schwächere Verkehrsteilnehmer?

In der Folge kam es nun zu einem „angeblichen Vorfall“, der in den Medien, Dank „Staranwalt“ Dr. Diestel, ausgiebigst breitgetreten wird. Hier aber in unterschiedlichen Darstellungen.

Gehen wir davon aus, nachdem das Auto an den Radfahrern vorbei war, kam es zu einer, sagen wir mal „Unmutsäußerung“ seitens eines Radfahrers. Wir kennen das, wir waren alle schon mal in so einer Situation. Was tut man: Man zeigt einen Vogel, streckt den Mittelfinger, ruft etwas hinterher oder brabbelt etwas unflätiges „in seinen nicht vorhandenen Bart“. In unserem Falle waren die Hände am Lenker, es wurde also etwas gerufen oder gebrabbelt.

5. Frage: Ging es Ihnen auch schon mal so?

An dieser Stelle ist im Normalfall alles beendet: Das Auto fährt weiter, der Radler ebenso. Nicht aber in unserem Fall: Nachgewiesenermaßen wendet der Autofahrer.

6. Frage: Warum wendet der Autofahrer?

Die Antwort, „Er hat sich verfahren“, können wir übrigens gesichert ausschließen.

Nachdem er gewendet hat, fährt der Autofahrer nun noch einmal an der Radler-Familie vorbei, nach unseren Informationen ebenfalls ohne die Fahrbahn zu verlassen (18 Zentimeter) und wendet noch einmal. Diesmal, um den Radfahrer zu stoppen und zur Rede zu stellen.

7. Frage: Wie fahren Sie um den Radfahrer zu stoppen? Fahren Sie eventuell ein Manöver? Wenn ja, welches?

In der Aussage des Autofahrers heißt es, der Radfahrer hätte das Auto gestoppt.

8. Frage: Würden Sie als Radfahrer, mit ihrem Kind im Anhänger, versuchen ein herannahendes Auto zu stoppen? Wenn ja, wie?

Diese Frage ist elementar und lässt sich verlässlich und sicher nur von jemandem beantworten, der selbst Vater ist. Also, nochmal die 8! Würden Sie, selbst in der größten Wut, versuchen mit Ihrem Kind im Anhänger ein Auto zu stoppen?

Interessant ist an dieser Stelle übrigens eine psychologische Komponente. Auch der Mensch hat instinktiv einen Selbsterhaltungstrieb, der als Wesentliches beinhaltet, die eigenen Nachkommen unter allen Umständen zu schützen. Heißt, ein Elternteil wird jederzeit sein eigenes Leben riskieren, um das Leben des Nachwuchses zu schützen.

9: Frage: Was macht ein Elternteil höchstwahrscheinlich? Versucht es des Nachwuchs in Sicherheit zu bringen oder begibt es sich mit Nachwuchs in Gefahr und „greift an“?

Nach den HIER unterschiedlichen Darstellungen, kommt es nach Aussage beider Parteien nunmehr zur Konfrontation. Der Autofahrer behauptet, einen Faustschlag ans Kinn bekommen zu haben. Der Radfahrer behauptet, angefahren worden zu sein.

Nach Aussage des Autofahrers hat der Radfahrer versucht, den Fahrzeugschlüssel zu ziehen und hat ihm im Zuge dieser Auseinandersetzung einen Faustschlag ans Kinn verabreicht. Der Radfahrer seinerseits verneint eine derartige körperliche Auseinandersetzung, gibt aber zu, den Autofahrer am Hemd gepackt zu haben, um ihn zum Bleiben aufzufordern. Vorausgegangen, so der Radfahrer, sei er vom Auto am Schienbein angefahren worden.

10. Frage: Kann es den Faustschlag gegeben haben?

Wenn ja,…

11. Frage: Warum bleibt das mutmaßliche Opfer einer Körperverletzung (in diesem Fall der Autofahrer) nicht einfach am Ort des Geschehens, als die Gattin des Radfahrers die Polizei ruft und das auch sagt?

12. Frage: Warum meldet die Gattin bei der Polizei einen Verkehrsunfall, nicht aber eine körperliche Auseinandersetzung mit Fausthieben?

13. Frage: Warum ruft der Autofahrer (oder seine Begleitung) nach einem „schweren tätlichen Angriff“ nicht selbst sofort die Polizei, sondern entfernt sich vom Unfallort, um dann erst mehr als drei Stunden später bei der Polizei vorstellig zu werden?

Hinweis von Dr. Diestel hierzu im NRD-Interview „Mein Mandant hatte schwere Hämatome im Gesicht.
Hinweis von uns: Der „Unfall“ des Ministers wurde zwischenzeitlich – innerhalb dieser drei Stunden – via Rundfunk gemeldet.

14. Warum sind diese schweren Hämatome im Gesicht auf den Pressebilder nicht sichtbar? (Nach Rückfrage bei unseren Kollegen sah es eher „wie ein Sonnenbrand“ aus.)

Diestels widersprüchliche Widersprüche

Laut Diestels Aussagen im TV-Interview mit dem NDR und seinen Presseaussagen führte sich Minister Backhaus am Ort des Geschehens auf wie „ein Geisteskranker“. Dabei soll er mehrfach darauf verwiesen haben welch bedeutende Persönlichkeit er sei, inklusive seiner mehrfachen Namensnennung: „Wissen Sie nicht wer ich bin? Ich bin Minister Backhaus!“

Kurz vorher beteuert Diestel im NDR-Interview noch, er habe seinem Mandanten, „erst einmal erklären müssen, wer Backhaus sei.“

15. Frage: Warum muss erklärt werden, wer Backhaus ist, wenn dieser sich vorher angeblich mehrfach vorgestellt hat?

Beantworten Sie sich die Fragen einfach selbst.

Übrigens: Unsere Fotografin Kristin Falkenberg war mehr als eine halbe Stunde an der betreffenden Fahrstrecke zwischen Andmannshagen und Elmenhorst. Sie ist eine versierte Autofahrerin die sagte: „Was mich erschrocken hat, Tempo 30 hält dort annähernd keiner ein!“

Redaktioneller Hinweis: Wir belassen es mal, bei diesem einen Widerspruch von Dr. Diestel – es gibt definitiv mehrere: Angefangen bei der Darstellung des Geschädigten Seibel: Der ist wahlweise mal Urlauber, Besucher aus einem westlichen Bundesland – tatsächlich aber lebt er bereits seit ungefähr sieben Jahren hier. Das geht weiter bei der Begleiterin des angeblich Geschädigten Seibel: Die ist mal Bekannte oder Vermieterin, tatsächlich aber seit Jahren die Lebenspartnerin des Herrn Seibel.

Wir haben, was uns sehr überrascht hat, nach unserem kritischen Bericht zu „Staranwalt Diestel“ aus dem geamten Bundesgebiet Hinweise zu Herrn Diestel bekommen. Teilweise wurden und werden uns noch Unterlagen zugespielt. Aber wie heißt es so schön: DAS ist eine andere Geschichte. Aber auch die wird folgen…

UNSERE BISHERIGE BERICHTERSTATTUNG ZUM FALL BACKHAUS ALS THEMENSEITE

Oliver Döhring volontierte beim Süddeutschen Verlag, war akkreditierter Journalist am Deutschen Bundestag, arbeitet für mehr als zehn deutsche Radiostationen und kam im Juli 2013 als Editor-at-Large zum ROSTOCKER JOURNAL.

6 Comments

  1. Ellen

    19. August 2013 um 07:45

    Sehr geehrter Herr Döhring
    So ein Zufall, das es sich nun bei dem von Ihnen als Beispiel gezeigten Auto, natürlich nur rein zufällig, um das Modell Audi Q5 Quatro handelt,dass auch Herr Backhaus privat fährt.
    Ist doch irgendwie komisch, oder?
    Ihre einseitige Argumentation ist nicht anders zu bewerten als die Sachverhaltsschilderung von Herrn Distel.

    • Oliver

      19. August 2013 um 09:19

      Hallo Ellen,

      die Bilder hat unsere Redakteurin gemacht. Ich weiss natürlich worauf Sie anspielen, aber wir sind jederzeit bereit, dass KFZ Kennzeichen nachprüfen zu lassen um zu zeigen, dass es NICHT das Fahrzeug von Herrn Backhaus ist.
      Was Ihre weiteren Einlassungen angeht: Es sind deutlich, an mehreren Stellen, die Unterschiedlichen Darstellungen aufgeführt.
      Überdies entbehrt auch ein Vergleich meines Artikels mit den Äußerungen von Herrn Diestel jeder Grundlage. Es sei denn Sie zeigen mir die Textstellen wo ich Herrn Diestel oder Herrn Seibel persönlich und ehrverletztend diskreditiere.
      Beantworten Sie doch mal die gestellten Fragen!!
      Danke fürs lesen.

      Herzlicher Gruss
      Oliver Döhring

  2. Ellen

    19. August 2013 um 20:17

    Sehr geehrter Herr Döhring
    Sicher gilt für jeden der Beteiligten die Unschuldsvermutung, leider versucht aber gerade die Presse aus Mecklenburg-Vorpommern Herrn Backhaus ins rechte Licht zu stellen. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme ist eine Grundvoraussetzung im Straßenverkehr.
    Die Einlassungen von Herrn Diestel über Herrn Backhaus beim Fernsehinterview des NDR sind leider unterstes Niveau und von einem Anwalt kann man eigentlich erwarten, dass dieser sich auch wie ein Normalbürger gegenüber der Presse artikulieren kann. Leider war Herr Diestel in der Aufregung das Mandat erhalten zu haben über das Ziel hinaus geschossen.
    Ein geübter Leser kann aber in Ihren Ausführungen sehr wohl einen Trend erkennen, in welche Richtung Ihre persönliche Meinung tendiert.
    Unter Abwägung der Sachverhaltsdarstellung beider Seiten, ergeben sich aus den Darstellungen des Herrn Dr. Backhaus, einige Ungereimtheiten, die sich vor allem aus den unterschiedlichen Sachverhaltsdarlegungen des Ministers ergeben. Dies ist für mich ein Grund, eher dazu zu tendieren, zu der Ansicht zu gelangen, dass Herr Backhaus scheinbar die Kontrolle über sich verloren hat.
    Zu dieser Ansicht kommt man wenn man alle Gesichtspunkte berücksichtigt und auch die besonderen Umstände an diesem Tag. Eine Straße, die zugegebenermaßen eigentlich nicht breit genug ist, aber zwei normale Verkehrsteilnehmer wären sicher an diesem Tag, ohne Probleme aneinander vorbeigekommen. Leider war an diesem Tag Herr Backhaus schon allein auf Grund der Hitze ein wenig gestresst, was durch die zusätzliche Last am Fahrrad mittels Anhänger noch verstärkt wurde.
    Zudem entwickelt ein 54jähriger auch noch besondere Beschützerinstinkte, zumal er seine 23 Jahre jüngere Frau im Schlepptau hatte. Der Vorgang an sich, das Fahrradfahrer und Autofahrer sich öfters einmal die Meinung sagen, ist doch schon fast normal. Manchmal klopft der Radler schon mal auf Dach des Autos oder der Autofahrer betätigt die Hupe. An diesem Tag wollte aber Herr Backhaus sich und seiner Frau beweisen, was für ein toller Hecht er d(n)och ist.
    Leider hat Herr Backhaus sich sein Leben und seine Familienplanung so ausgesucht und seine Familienplanung ist gelinde gesagt ein wenig aus dem Ruder gelaufen. Sicher hätte der Minister auch gerne im Cabrio gesessen mit seiner Schönheitskönigin, wenn nur der kleine Richard nicht wäre.
    Diese Konstellation, Fahrrad mit Anhänger und schickes Cabrio, weckte bei Herrn Backhaus scheinbar einige unangenehme Gedankengänge, wie man seinen Tag, bei einer geregelten Familienplanung hätte verbringen können. Dazu hätte aber Herr Dr. Backhaus schon ein wenig früher im Verkehr aufpassen müssen…. Na ja, ich bin ja auch nur eine Frau, die getauscht werden kann, wie das Motorenöl am Auto. Und bevor Sie Fragen, ich bin derzeit (noch) glücklich seit 36 Jahren verheiratet und wenn mein Mann nicht noch in die Politik geht, wird es sicher auch so bleiben!

    Im Straßenverkehr ist es ein bisschen wie in der Liebe: Es gibt Augenblicke, in denen es nichts nützt zu reden.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

    • Oliver

      21. August 2013 um 10:14

      Hallo Ellen,

      zunächst erst einmal, weil es mir selber keine Ruhe gelassen hat, der Audi auf dem Bild hat ein DBR-Kennzeichen, Herr Backhaus hat GÜ-Kennzeichen. Beides werden wir gerne auch darstellen, wenn es gewünscht ist.
      Was Ihre Meinung angeht, WIR wären „tendenziös“ – ich umschreibe es mal so – nebst Ihrer Einschätzung der Situation – bei der ich nicht weiss wo sie her kommt… Waren Sie dabei? – ich denke nicht das sie standhält. Wir machen nur eines: Wir nehmen uns die Akten vor, die Sachlage, haben uns ein Bild vor Ort gemacht und werten was beide Seiten sagen.
      Ihre höfliche Bemerkung, Diestel sei „über das Ziel hinausgeschossen“ bejahe ich mal: Da ging es mehr um starke Begriffe, um Aufsehen um Medienaffinität – die in streckenweise in Verleumdung endete. Oder was soll die Bemerkung zu „dicklichen Despoten“ oder gar „Geisteskrankheit“??? Für Backhaus gelten die gleichen Gesetze wie für Seibel – Punkt!
      Wir haben das gemacht, was man juristisch eine „Plausibilitätsprüfung“ nennt.
      Diese ist übrigens auch die, aus unserer Sicht, journalistisch interessante Variante.

      Was den Großteil der schreibenden Presse angeht, schauen Sie ruhig noch einmal in die Gazetten: Neben vielen neutralen Artikeln, stand für ebensoviele Backhaus als Täter bereits fest. Die SVZ sogar mit der sinngemäßen Schlagzeile „ob Backhaus beweisen könne nicht geschlagen zu haben“… Mittlerweile kann er das sogar, aber es bedeutet auch eine Verdrehung des Rechts. Er muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern es muss ihm die Schuld bewiesen werden!!! So funktioniert Recht in einem Rechtsstaat! Aber wie gesagt, mittlerweile kann er es sogar beweisen.
      Was Ihre Einlassungen zu Backhaus angeht: „Toller Hecht“, „aus dem Ruder gelaufene Familienplanung“ etc…. Sie werden sicher zugeben, auch das hätte (wenn es überhaupt so wäre) nichts mit den Geschehnissen zu tun. WIR wären auch nicht so Mutig, solche Einschätzungen von uns zu geben, sonst hätten wir z.B. auch unserer Recherchen zu Herrn Seibel einfließen lassen. Was wir jedoch gesichert zur Seite legen können. Wäre Backhaus, wie Sie sagen, zu gerne selber Cabrio gefahren etc… er hätte es vermutlich getan. Seine Gattin, und das wissen wir aus unseren Recherchen, fährt (seit 4 Jahren) ein Audi Cabrio.

      Herzlichen Gruss
      Oliver Döhring

      • Oliver

        21. August 2013 um 10:17

        pardon für die 3 schreibfehlerchen…. wenn ich schnell schreibe passiert mir das… 🙂

  3. Pingback: Fall Backhaus: Einstellung des Verfahrens beantragt - ROSTOCKER JOURNAL

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