Prüfung muss wiederholt werden

ROSTOCK. Große Aufregung um abgeblasene Prüfung: Weil sich Studenten über ungerechte Klausurbedingungen beschwert haben, musste eine Arbeit für angehende Wirtschaftswissenschaftler jetzt wiederholt werden. Nach starken Protesten lenkte das Prüfungsamt ein.

Sommerzeit ist Prüfungszeit – viele Studenten genießen es zwar, zur warmen Zeit des Jahres am Strand zu liegen, doch müssen nicht selten auch Bücher und Skripte mit an die kühle See genommen werden. So wolkenlos der Himmel über der Hansestadt zu dieser Jahreszeit eigentlich sein sollte, so dunkler sind die Wolken dann oftmals bei den Prüfungen selbst.

Bei einer Prüfung am 20. Juli 2011 am Institut für Betriebswirtschaftslehre mussten Studenten, die zur Abschlussklausur »Unternehmensrechnung« angetreten sind, aus Kapazitätsgründen in zwei Gruppen eingeteilt werden. Während die eine im Hörsaal III der Parkstraße schrieben, durfte die andere Gruppe im Audimax bleiben. Dann der dramatische Verfahrensfehler: Für den einen Teil der Prüflinge in der Ulmenstraße gab es eine Einlesezeit von 15 Minuten – für den anderen nicht.

Die große Ungerechtigkeit flog auf, als sich Studenten nach der dreistündigen Quäl-Klausur austauschten. Nachdem das zuständige Prüfungsamt von mehreren Studenten über dieses Prüfungsverfahren informiert wurde, entschloss man sich zu einer drastischen Maßnahme: »Die Mängel wurden durch den Prüfungsausschuss geprüft, anerkannt und somit wird diese Modulprüfung annulliert. Somit müssen alle Kandidaten die Klausur wiederholen«, heißt es in einem Schreiben an betroffene Studenten, das dem ROSTOCKER JOURNAL vorliegt.

Erneut hat die Universität Rostock damit gezeigt, dass sie nicht in der Lage ist, einheitliche Regelungen für alle Studenten zu schaffen. Bereits vor Monaten sorgte das Prüfungsverfahren im Bereich der Humanmedizin für Negativ-Schlagzeilen. Schwammig formulierte Testatordnungen, die nicht vom Senat der Universität überprüft wurden und somit keine rechtliche Grundlage bilden, sind immer wieder Anlass für willkürliche Verfahrensweisen.

Für die Prüflinge am Lehrstuhl der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre heißt es nun: Erneut die Nase in die Bücher stecken und den Stoff aufbereiten. Erst am 12. Oktober haben sie Gelegenheit, die Prüfung zu wiederholen – natürlich erneut in zwei Gruppen aufgeteilt.

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