Rostocker Studentin brutal zusammengetreten – Jetzt das Urteil!

In der vergangenen Woche fand der Prozess gegen einen der Schläger statt, der im Mai 2013 die Rostocker Studentin Lena* (Name geändert, das ROSTOCKER JOURNAL berichtete) am Berliner Kurfürstendamm brutal zusammengetreten hat.

Paukenschlag in doppelter Hinsicht schon vor Beginn des Prozesses.

Zunächst wurde mitgeteilt, dass der Prozess gegen einen der beiden Täter, den Bosnier Amin (Name geändert), nicht verhandelt wird. Den 19-jährigen Asylanten erwartet in einem anderen Strafverfahren ein erheblich höheres Urteil. Schon kurze Zeit nach dem Angriff auf die Studentin wurde er nach Angaben des Gerichts wieder straffällig.

Gegen Merat (Name geändert) – auf dem Foto der Überwachungskamera in weißer Kleidung – verhängte die Richterin noch vor Prozessbeginn eine Strafe von zwei Wochen Jugendarrest. Der Jugendliche erfüllte seine Auflagen aus einem Prozess vom Februar 2014 nicht, in dem er für das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt wurde.

Im vergangenen Jahr skandierte er minutenlang lautstark verfassungsfeindliche Parolen und zeigte den Hitlergruss. Außerdem pöbelte gegen Passanten. Dafür bekam er ein mildes „Urteil mit Auflagen“, welche er jedoch nicht erfüllte.

Die Richterin am Jugendgericht machte frühzeitig deutlich, dass sie in Hinsicht auf den Prozess, der verhandelt wird, nicht vorhabe, „die Samthandschuhe anzuziehen“. Zu deutlich und vor allem dokumentiert ist die brutale Tat gegen Lena.

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So schildert der Staatsanwalt den Fall

Der Staatsanwalt verlas die Anklage und verwies auf die sinnlose und gewollte Brutalität der Täter gegen die junge Rostockerin. Ohne einen ersichtlichen Grund attackierten Amin und Merat demnach aus einer Gruppe von sechs Jugendlichen heraus die Studentin.

Amin nahm Anlauf und versuchte mit einer Kampfsporttechnik, das Knie gegen den Kopf der jungen Frau zu bringen. Er traf sie am Oberkörper, sie ging zu Boden. In dem später gezeigten Video einer Überwachungskamera wird deutlich, wie verzweifelt Lena versucht, sich gegen die Angreifer zu schützen. Sie hat Pfefferspray, sprüht jedoch in die falsche Richtung.

Dann ist es Merat, der die am Boden liegende 23-Jährige brutal angreift. Er nimmt Anlauf und versucht die junge Frau mit aller Kraft, ins Gesicht zu treten. Glücklicherweise verfehlt er den Kopf des Opfers. Der Staatsanwalt spricht aus, was viele in diesem Moment denken: „Hätten Sie getroffen, wir würden etwas sehr viel Schlimmeres verhandeln.“

Merat ließ noch immer nicht von seinem Opfer ab. Wie in Rage trat er auf die junge Frau ein: in die Nieren und in den Rücken – so ist es später durch die schweren und großflächigen Hämatome festgestellt worden.

Erst als ein Punker und ein Taxifahrer zur Hilfe eilen und einschreiten, lassen die Täter von Lena ab und ergreifen die Flucht. Die beiden retten der Rostockerin in diesem Moment womöglich das Leben.

Die vom Taxifahrer verständigte Polizei kann die beiden Täter vor der Berliner Diskothek Q-Dorf festnehmen. Allerdings nicht ohne Widerstand, Merat beschimpft und bedroht die Polizeibeamten auf das Übelste: „Hurensöhne, Bullenf…..“, er droht mit „seiner Familie“. Die Polizei stellt den „unkooperativen Jugendlichen“ ruhig, die Handschellen klicken.

Täter redet sich heraus

Mit seiner Tat konfrontiert, gab er die Beleidigungen gegen die Polizeibeamten weitestgehend zu. Seinen brutalen Angriff auf die Studentin versuchte er jedoch mit allen Mittel zu relativieren. Zunächst behauptete er: „Ich bin nur so ausgerastet, weil mich die Frau mit Pfefferspray angegriffen hat. Ich habe mich nur verteidigt!“

Die Richterin unterbrach den Jugendlichen, schlug fast wütend vor, das Video noch einmal anzuschauen: „Es ist deutlich und eindeutig zu sehen, dass Sie eine junge Frau, die ihnen alleine entgegen kommt, ohne Grund, einfach so und aus purer Lust an Gewalt zusammentreten. Der Einsatz des Pfeffersprays ging in eine ganz andere Richtung und war ein verzweifelter Versuch des Mädchens, sich selber zu verteidigen!“

Merat antwortet kleinlaut: „Ich schlage doch keine Mädchen!“. „Doch, tun Sie!“, antwortet der Staatsanwalt.

Jetzt versucht sich Merat, mit dem eingenommenen Alkohol herauszureden – er sei volltrunken gewesen. Aber auch hier wird die Richterin deutlich: „Sie hatten 1,3 Promille, Sie waren nicht volltrunken!“ Die Ausreden sorgen mehrfach für Kopfschütteln unter den Prozessbeobachtern und der Staatsanwalt bemerkt: „Von volltrunken war bei dem Angriff nichts zu sehen!“

Dann wurde Lena befragt. Die junge Rostockerin kam vor zwölf Jahren mit ihren Eltern aus Russland nach Deutschland. Sie ist längst hier angekommen, selbstständig, ist fleißig und hat Ziele. Mittlerweile hat sie ihren Studienabschluss gemacht, der Master soll folgen. Sie berichtet von der Todesangst, die sie während der Tat hatte, wie es ihr am Ende nur noch darum ging „den Kopf irgendwie zu schützen“. Stille im Saal.

Sie hatte noch Wochen nach der Tat Angst und geht bis heute nicht alleine vor die Tür, wenn es dunkel ist. Heute fährt sie häufiger Taxi. Das sei zwar teuer, aber eben sicher. Und dann folgen ehrliche Sätze zur Richterin und zum Angeklagten:

„Glauben Sie mir, ich schäme mich, das jetzt zu sagen, weil es nicht meinem Weltbild entspricht. Seit dieser Tat habe ich Angst vor südländisch aussehenden Jugendlichen. Ich weiß, dass es falsch und ungerecht ist, aber ich bekomme diese Angst nicht weg. Das ist schlimm für mich!“

Das Urteil

Zur Urteilsverkündung verwies die Richterin noch einmal auf das Vorstrafenregister des Angeklagten Merat: Beleidigung, Betrug, Hausfriedensbruch, zweimal Körperverletzung und Verwendung von Nazi-Symbolen. Beachtlich für einen gerade mal 18-Jährigen! Die Richterin schöpft das Strafmaß aus, welches ihr das Jugendstrafrecht vorgibt.

Merat wird wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Polizeibeamte sowie wegen schwerer Körperverletzung zu vier Wochen Jugend-Arrest (mit den oben genannten zwei Wochen also insgesamt sechs Wochen) und zu einer Schmerzensgeldzahlung an Lena in Höhe von 500 Euro verurteilt. Merat hat zur Auflage zudem ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren und er trägt die nicht unerheblichen Kosten des Verfahrens.

Positiv sah das Gericht, dass Merat ab September eine Lehrstelle hat und seit ca. einem Jahr nicht mehr straffällig geworden ist. Er selbst hat das letzte Wort: „Ich bin nicht stolz auf das, was ich da gemacht habe.“. Zu einer Entschuldigung gegenüber dem Opfer kam es jedoch nicht.

Oliver Döhring volontierte beim Süddeutschen Verlag, war akkreditierter Journalist am Deutschen Bundestag, arbeitet für mehr als zehn deutsche Radiostationen und kam im Juli 2013 als Editor-at-Large zum ROSTOCKER JOURNAL.

8 Comments

  1. Eric

    25. August 2014 um 10:49

    4 Wochen und 500€… Und in nen halben Jahr ist der/die nächste dran… Klassischer Fall von deutscher „Recht“-sprechung…

  2. John

    25. August 2014 um 15:34

    Ist das angesichts der Tatbeschreibung nicht „versuchter Totschlag“!?
    Als er mit aller Kraft und voller Wucht auf ihren Kopf treten wollte, nahm er da nicht ihren möglichen Tod in Kauf?
    Wurde darüber in der Verhandlung gesprochen?
    Wurde er als unzurechnungsfähig eingeschätzt, weil er psychisch gestört ist?
    Vielen Dank für diesen ausführlichen und dennoch finde ich, sind da Fragen über Fragen offen!

  3. Thomas

    25. August 2014 um 17:18

    Also ich finde die Strafe ist viel zu klein…Da wären 2-3 Jahre sinnvoller und dem Opfer sollte er die Therapie bezahlen und 5000 € Schmerzengeld.Danach ab in die Heimat…

  4. John

    25. August 2014 um 17:57

    Ich plädiere auf versuchten Totschlag.
    Herr Döhring, was war da los im Gerichtssaal?

  5. Kevin D.

    25. August 2014 um 19:14

    Vier Wochen Gefängnis und 500€ sind ein Hohn für solch eine Tat. Allein sein Vorstrafenregister zeigt doch, dass etwaige getroffene Resozialisierungsmaßnahmen nicht ausgereicht haben, um ihn auf den richtigen Weg zu bringen.
    Bei versuchtem Todschlag eine so milde Strafe zu bringen und dann auch noch von voller Ausschöpfung des Gesetzes zu sprechen, lässt mich den Kopf genauso schütteln wie die eigentliche Tat.

    Dem Opfer gebührt mein Beileid. 500€ Schmerzensgeld sind meines Erachtens nicht viel für den entstandenen Schaden. Alleine durch das psychische Trauma, welches nun dazu führt, dass das Opfer nun desöfteren das kostenpflichtige Taxi in Anspruch nehmen muss, lässt das Geld doch im nu verschwinden.

    Die Tatsache, dass sich ihr Weltbild nun so gewandelt hat, dass Südländer als Gewalttäter in ihrem Kopf angesehen werden, ist nicht verwunderlich. Wer die Presse der letzten Jahre verfolgt hat, hat gesehen, dass Ausländer desöfteren wie auch in diesem Fall eine Bagatellstrafe bekommen haben, damit sie ihre Ausbildung fortsetzen oder eine neue Ausbildung anfangen können. Oft geht auch immer die schlechte Kindheit als Argument vor Gericht durch. Dem Deutschen trifft dagegen immer die volle Härte des Gesetzes.

    Gerade heute habe ich auch wieder auf Zeit.de gelesen, dass ein junger Mann auf dem Alexanderplatz abgestochen wurde. Dort wurde in den Kommentaren proklamiert, dass wenn die Justiz und Polizei nicht fähig ist, sich den Taten anzunehmen und ordentlich zu richten, es zu einer immer fortschreitenden Selbstjustiz kommen wird. Und der Meinung bin ich ehrlich gesagt auch. Kritisches Gedankengut fängt unter anderem in den Köpfen der Opfer wie hier an und setzt sich durch die Medien ins Volk fort. Durch eine Ungleichbehandlung in der Urteilssprechung Deutscher und Ausländer vor Gericht entsteht halt der Eindruck, den Gerichten kann man nicht mehr trauen. Ebenso weniger der Polizei, die ungewollt bestimmte Bezirke zu No-Go-Areas macht, da sie die Kontrolle in den Vierteln verliert. Was anderes als Selbstjustiz kann einen da kaum mehr schützen.

    • DV

      26. August 2014 um 15:05

      Ich finde Ihren Beitrag bemerkenswert, da hier nicht mit Stammtischpropaganda, sondern mit Fakten argumentiert wird.
      Leider ist es in der Tat so, dass im Jugendstrafrecht sehr milde Urteile gesprochen werden. Dies ist allerdings nicht auf ausländische “ Kinder“ beschränkt, sondern in der Tat auf alle Jugendlichen- gleich welcher Herkunft. Ich bin bei Gericht tätig und sehe diese Urteile immer wieder mit erschrecken. Das hier das Gefühl der Rache entsteht und somit der Selbstjustiz Tür und Tor geöffnet werden ist nicht verwunderlich, sondern durchaus nachvollziehbar.
      Überrascht hat mich allerdings, dass hier der Tatbestand der versuchten Tötung nicht gegeben ist. Weiterhin verblüfft mich, dass nicht nach Erwachsenenrecht verhandelt wurde. Evtl. fehlen hier im Bericht noch relevante Daten.

  6. DV

    26. August 2014 um 13:32

    Tod den Menschen???? Ah, ja, verstehe……
    Kleiner Hinweis am Rande. Die hier genannte Lena kommt nicht aus Deutschland.

  7. Frank

    26. August 2014 um 19:08

    „„Glauben Sie mir, ich schäme mich, das jetzt zu sagen, weil es nicht meinem Weltbild entspricht. Seit dieser Tat habe ich Angst vor südländisch aussehenden Jugendlichen.“

    Genauso ist es mir auch ergangen, ich wurde während meiner Bundeswehrzeit 1989 von muslimischen Jugendlichen zusammengeschlagen. Meine Nase, das Jochbein und ein paar Rippen waren gebrochen, die Augen zugeschwollen, ich sah aus wie der Elefantenmensch.
    Seit diesen Zeitpunkt gehe ich nur mit meinen Hund und/oder mit Bewaffnung aus dem Haus. Eher vergesse ich mein Handy einzupacken, als mein Messer und Pfefferspray. Sollte ich noch einmal in so eine Situation kommen so werde ich mein Messer ohne Skrupel einsetzen.

    Aus Angst ist Hass geworden. Hilfe gab es niergens, die Täter wurden frei gesprochen. Die Zeitung berichtete nur lokal. Und wenn denen mal etwas passiert, dann dreht die Pressemeute durch, selbst die Tagesschau berichtet dann. Aber bei Ausländergewalt wird schön die Fresse gehalten. Aus Angst wird Wut, dann Widerstand!

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