„Nordkurier“ veröffentlichte Bundestagswahl-Hochrechnung wohl schon vorab

Screenshot von nordkurier.de

Die in Neubrandenburg erscheinende Tageszeitung „Nordkurier“ veröffentlichte möglicherweise Ergebnisse der Hochrechnung zur Bundestagswahl schon vorab. Auf ihrer Internetseite sollen um 17.03 Uhr schon Ergebnisse zu sehen gewesen sein, die ziemlich genau mit der ersten offiziellen Hochrechnung um 18 Uhr übereinstimmten.

Sollte das zutreffen, droht dem Medienunternehmen eine Strafe von 50.000 Euro.

Die Veröffentlichung so genannter Exit-Polls, sollten diese die Quelle für die Angaben sein, verbietet das Bundeswahlgesetz. Ein Sprecher des Bundeswahlleiters sagte dem „Tagesspiegel„: „Das Veröffentlichungsverbot und die Strafandrohung gelten auch für Medien.“ Der ‚Nordkurier‘ habe sich „definitiv inkorrekt verhalten und das Veröffentlichungsverbot klar verletzt“.

Allerdings sind die Zahlen kurze Zeit später wieder von der Internetseite verschwunden.

Update: 15.15 Uhr

Inzwischen hat sich der Nordkurier zu der Angelegenheit geäußert. Geschäftsführer Lutz Schumacher sagte, dass seine Zeitung den Vorgang bedaure. Es sei nicht Wunsch des Hauses gewesen, diesen Beitrag vor 18 Uhr online zu stellen, deshalb sei er wenige Minuten später wieder entfernt worden. Derzeit liefen hausinterne Untersuchungen.

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